12. Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.
13. Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht eßt: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14. den Geier, den Weih, und was seine Art ist,
15. und alle Raben mit ihrer Art,
16. den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
17. das Käuzlein, den Schwan, den Uhu,
18. die Fledermaus, die Rohrdommel,