18. Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag.
19. Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen.
20. Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen
21. und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett.
22. Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen;
23. dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung,