Lutherbibel 1912

2. Mose 22:12-18 Lutherbibel 1912 (L12)

12. 22:11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

13. 22:12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14. 22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15. 22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

16. 22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17. 22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18. 22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.