Lutherbibel 1912

2. Mose 21:8-17 Lutherbibel 1912 (L12)

8. Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.

9. Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10. Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.

11. Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12. Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

14. Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15. Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16. Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17. Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.