Lutherbibel 1912

2. Mose 12:45-48 Lutherbibel 1912 (L12)

45. Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.

46. In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.

47. Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.

48. So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.