Hoffnung für Alle

3. Mose 25:22-41 Hoffnung für Alle (HFA)

22. Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können.«

23. »Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste.

24. Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.

25. Wenn ein Israelit verarmt und deshalb einen Teil seines Grundbesitzes verkauft, muss sein nächster Verwandter das Grundstück zurückerwerben.

26. Hat er keinen Verwandten, der es an seiner Stelle kauft, bringt aber selbst nach einiger Zeit die erforderliche Summe auf,

27. dann soll er die Jahre seit dem Verkauf auf den Wert anrechnen und den Restwert dem Käufer auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz.

28. Wenn er aber das Geld für den Rückkauf nicht aufbringen kann, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann wird es wieder Eigentum des ursprünglichen Besitzers.

29. Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, gilt das Rückkaufsrecht nur für ein volles Jahr vom Verkaufsdatum an.

30. Wird das Haus innerhalb dieses Jahres nicht zurückgekauft, bleibt es für immer im Besitz des Käufers und seiner Nachkommen und wird auch im Erlassjahr nicht zurückgegeben. Dies gilt nur für Wohnhäuser in ummauerten Städten.

31. Wohnhäuser in Dörfern ohne Stadtmauern werden rechtlich wie Land behandelt: Man kann sie immer zurückkaufen, und im Erlassjahr müssen sie zurückgegeben werden.

32. Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen.

33. Nimmt ein Levit dies nicht in Anspruch, so fällt sein Eigentum im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser der Leviten in ihren Städten sind ihr einziger Besitz.

34. Das dazugehörige Weideland darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.

35. Wenn ein Israelit, den du kennst, seinen Besitz verliert und verarmt, musst du ihn unterstützen, damit er weiterhin bei euch leben kann. Auch einem Fremden oder einem Gast, der vorübergehend bei euch wohnt, sollst du helfen.

36. Verlange keine Zinsen und keinen Aufpreis! Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf dem Verarmten in deiner Nachbarschaft!

37. Leih ihm zinslos Geld und Nahrungsmittel!

38. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein!«

39. »Wenn ein Israelit aus deiner Nachbarschaft sich dir wegen Armut als Sklave verkauft, dann sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen!

40. Behandle ihn wie einen Lohnarbeiter oder wie einen Fremden, der vorübergehend bei dir lebt. Er darf höchstens bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten.

41. Dann schenk ihm und seinen Kindern die Freiheit! So können sie wieder zu ihrer Sippe und ihrem Land zurückkehren, das sie von ihren Vorfahren geerbt haben.