Elberfelder 1905

Hesekiel 48:4-17 Elberfelder 1905 (ELB)

4. Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.

5. Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.

6. Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.

7. Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.

8. Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.

9. Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.

10. Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.

11. Den Priestern, wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,

12. ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.

13. Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.

14. Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.

15. Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.

16. Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert Ruten, und die Südseite viertausendfünfhundert, und an der Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.

17. Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertfünfzig, und gegen Osten zweihundertfünfzig, und gegen Westen zweihundertfünfzig.