Elberfelder 1905

Ester 9:18-27 Elberfelder 1905 (ELB)

18. Aber die Juden, die in Susan waren, hatten sich am Dreizehnten des Monats und des Vierzehnten des Monats versammelt; und sie ruhten am Fünfzehnten des Monats und machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freude.

19. Darum feiern die Juden des platten Landes, die in den offenen Städten wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar als einen Tag der Freude und des Gastmahls, und als einen Festtag, wo man einander Teile sendet.

20. Und Mordokai schrieb diese Begebenheiten auf. Und er sandte Briefe an alle Juden, in allen Landschaften des Königs Ahasveros, die nahen und die fernen,

21. um ihnen festzusetzen, daß sie den vierzehnten Tag des Monats Adar und den fünfzehnten Tag desselben Jahr für Jahr feiern sollten,

22. als die Tage, an welchen die Juden Ruhe erlangt hatten vor ihren Feinden, und als den Monat, wo sich ihnen Kummer in Freude, und Trauer in einen Festtag verwandelt hatte, daß sie dieselben feiern sollten als Tage des Gastmahls und der Freude, wo man einander Teile sendet und Geschenke an die Armen gibt.

23. Und die Juden nahmen als Brauch an, was sie zu tun angefangen, und was Mordokai ihnen geschrieben hatte.

24. Denn Haman, der Sohn Hammedathas, der Agagiter, der Widersacher aller Juden, hatte gegen die Juden den Anschlag ersonnen, sie umzubringen, und hatte das Pur, das ist das Los, geworfen, um sie zu vertilgen und sie umzubringen.

25. Und als es vor den König kam, befahl er durch einen Brief, daß sein böser Anschlag, den er gegen die Juden ersonnen hatte, auf seinen Kopf zurückkehre; und man hängte ihn und seine Söhne an das Holz.

26. Darum nannte man diese Tage Purim, nach dem Namen des Pur. Deshalb, wegen all der Worte dieses Briefes, sowohl dessen, was sie selbst davon gesehen hatten, als auch was zu ihnen gelangt war,

27. setzten die Juden fest und nahmen auf sich und auf ihre Nachkommen und auf alle, die sich ihnen anschlossen, als eine ewige Satzung, diese beiden Tage zu feiern, nach dem, was darüber geschrieben worden war, und nach ihrer bestimmten Zeit, Jahr für Jahr;