Elberfelder 1905

5. Mose 21:14 Elberfelder 1905 (ELB)

Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

5. Mose 21

5. Mose 21:6-19