Elberfelder 1905

5. Mose 19:15 Elberfelder 1905 (ELB)

Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -

5. Mose 19

5. Mose 19:5-18