Elberfelder 1905

5. Mose 15:2 Elberfelder 1905 (ELB)

Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.

5. Mose 15

5. Mose 15:1-7