Elberfelder 1905

4. Mose 35:30 Elberfelder 1905 (ELB)

Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.

4. Mose 35

4. Mose 35:24-31