Elberfelder 1905

4. Mose 19:11-15 Elberfelder 1905 (ELB)

11. Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.

12. Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein.

13. Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.

14. Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein.

15. Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. -