Elberfelder 1905

3. Mose 25:50 Elberfelder 1905 (ELB)

Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.

3. Mose 25

3. Mose 25:40-55