Elberfelder 1905

2. Mose 22:10-20 Elberfelder 1905 (ELB)

10. So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11. so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12. Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13. Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14. Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15. wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16. Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17. Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18. Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19. Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20. Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.