Elberfelder 1905

2. Mose 21:28 Elberfelder 1905 (ELB)

Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

2. Mose 21

2. Mose 21:19-36