Elberfelder 1871

4. Mose 30:8-13 Elberfelder 1871 (ELB71)

8. und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.

9. Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -

10. Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -

11. Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,

12. und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

13. Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.