Albrecht NT und Psalmen

Matthäus 5:22-28 Albrecht NT und Psalmen (GANTP)

22. Ich aber sage euch: Wer seinem Bruder zürnt, der soll dem Ortsgericht verfallen; wer aber zu seinem Bruder mit Verachtung redet, der soll dem Hohen Rat verfallen; und wer das Scheltwort Narr gebraucht, der soll der Glut des Feuers verfallen.

23. Wenn du also deine Opfergabe schon zum Altar gebracht hast, und es fällt dir dort ein, daß dein Bruder gegen dich einen Grund zur Klage hat,

24. so laß dort deine Opfergabe vor dem Altar stehn und geh zunächst hin und söhne dich mit deinem Bruder aus; dann erst komm und bring dein Opfer dar!

25. Zeig dich beizeiten deinem Gläubiger entgegenkommend, solange du noch mit ihm auf dem Wege bist! Sonst könnte dich der Gläubiger vor den Richter bringen und der Richter dich dem Büttel übergeben, und man könnte dich ins Schuldgefängnis werfen.

26. Wahrlich, ich sage dir: Du kommst dort nicht eher heraus, als bis du den letzten Pfennig bezahlt hast.

27. Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht ehebrechen!

28. Ich aber sage euch: Wer ein Weib begehrlich anblickt, der hat schon in seinem Herzen Ehebruch mit ihr getrieben.